AGB

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Ausbrecher & Komplizen Holger Busch (im folgenden AK) und dem Kunden. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von AK ausdrücklich anerkannt werden.

0. Angebote und Ausarbeitungen Angebote und Ausarbeitungen, welche AK für den Kunden erstellt sind kostenfrei und unverbindlich. Individuell erstellte Ausarbeitungen unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

1. Vertragsabschluß Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung per Email. Diese wird von ihm unterschrieben und an AK zurückgesendet. Mit Zahlung einer Anzahlung wird die Buchung verbindlich.

2. Bezahlung Rechnungen über 400,00 Euro sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit 50% sofort nach der Buchung und mit 50% bis spätestens 1 Woche nach der Veranstaltung zur Zahlung ohne Abzug fällig. Ist der Kunde mit Anzahlungen oder Teilzahlungen im Verzug, ist AK berechtigt nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Rechnungen unter 400,00 Euro sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig.

3. Leistungen und Preise Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Sonstige Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, damit diese fester Vertragsbestandteil werden. Änderungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur dann zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht erheblich beeinflussen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Treten Änderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der Leistung erheblich verändern, sind Sie berechtigt, ohne Gebühr innerhalb von 10 Tagen nach Bekannt werden vom Vertrag zurückzutreten.

4. Rücktritt durch den Kunden Der Kunde kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten oder eine Änderung der Leistung verlangen. AK erhebt bei Rücktritt durch den Kunden Stornokosten wie in der Auftragsbestätigung angegeben.

5. Rücktritt durch den Veranstalter Stört ein Teilnehmer die Leistungserbringung nachhaltig, gefährdet er andere oder verhält sich in einem solchen Maß, dass die sofortige Vertragsaufhebung gerechtfertigt ist, kann AK fristlos vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall behält AK den Anspruch auf die gesamte Vergütung.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Falls der Kunde Leistungen aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht in Anspruch nimmt, behält AK den Anspruch auf die Vergütung. Eventuell ersparte Aufwendungen werden erstattet, soweit es sich nicht um Kleinigkeiten handelt.

7. Kündigung durch höhere Gewalt Erhebliche Beeinträchtigung und Gefährdung durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, Innere Unruhe, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung. Im Falle der Kündigung kann AK für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine nach § 651BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.In jedem Fall hat der Veranstalter die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten hierfür hat der Auftraggeber zu tragen.

8. Haftung AK haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Leistungsbeschreibung, Veranstaltungsvorbereitung, Auswahl der Leistungsträger und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen. KK übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte oder Locations, soweit dies zulässig ist.

9. Besonderheiten bei Outdoorveranstaltugen Die Teilnahme an Aktivitäten, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr, es sei denn der Schaden wurde durch AK herbeigeführt. AK haftet nicht für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit, soweit dies gesetzlich zulässig ist. AK setzt voraus, dass alle Teilnehmer die üblicherweise erforderlichen, insbesondere die speziell in der Beschreibung genannten Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen. Trifft dies nicht zu, ist AK berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sofern eine weitere Vertragsausführung zu risikoreich oder gar unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder des Teilnehmers liegt. AK weist ausdrücklich darauf hin, dass für Beschädigungen an Gegenständen welche die Teilnehmer während der Aktivprogramme mitführen, keine Haftung übernommen wird. Dies gilt insbesondere für Schmuck, Handy, Laptop, Foto und Videocamera. Wird die Leistung durch Wetterbeeinträchtigungen gemindert, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadenersatz. Der Veranstalter ist jedoch bemüht, das Programm so gut es geht an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Organisiert der Veranstalter auf Veranlassung der Teilnehmer ein Ersatzprogramm oder Alternativprogramm, so werden die Aufwendungen hierfür in Rechnung gestellt.

10. Gewährleistung und Abhilfe Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen. AK ist verpflichtet Abhilfe zu schaffen, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Es kann auch Abhilfe in Form einer gleichwertigen Ersatzleistung geschaffen werden. Falls Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen. Soweit der Kunde eine Vergütungsminderung wegen behaupteter Schlechterfüllung begehrt, ist er verpflichtet die Gründe in zumutbarer Weise zu erläutern. Vorraussetzung hierfür ist eine unverzügliche Anzeige des Mangels. Wird die Leistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und in einer angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. AK hat nur noch auf den Teil der Vergütung Anspruch, dessen Leistungen der Kunde bereits erhalten hat, sofern diese Leistungen von Interesse waren. Der Kunde kann bei besonders schwerwiegenden Mängeln unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einen Umstand, den AK nicht zu vertreten hat.

11. Mitwirkungspflicht Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen vor Ort unverzüglich der Projektleitung, falls nicht erreichbar dem Veranstalter kundzutun.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Sonstige Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung müssen bis spätestens 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung dem Veranstalter gegenüber geltend machen.Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn eine Einhaltung der Frist ohne Verschulden nicht möglich war. Für den Fall, dass Ansprüche geltend gemacht wurden, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren, alle anderen Ansprüche nach zwei Jahren.

13. Geheimhaltung, Datenschutz AK wird alle Daten, Informationen und Unterlagen des Kunden vertraulich und nur zum Zwecke der Auftragsbearbeitung nutzen. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages.

14. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die für beide Parteien zweckmäßig ist

15. Vermittlung Tritt AK als Vermittler auf (Restaurant, Hotel) wird diese Vermittlung von AK provisionsfrei erbracht. AK reserviert für den Kunden nach Rücksprache gewünschte zusätzliche Leistungen. Für alle Leistungen, die von Dritten erbracht werden, gelten der Dritte und der Kunde als Vertragspartner.

16. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Lügde soweit dies zulässig ist. Es wird vereinbart, dass vor Klageerhebung zunächst die außergerichtlichen Möglichkeiten (insbesondere Schlichtung) ausgeschöpft werden. Veranstalter: Ausbrecher & Komplizen Holger Busch, An der Stadtmauer 10, 32676 Lügde